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Testamentsvollstreckung

Bereits im Vorfeld lohnt ein Gespräch!

Was soll mit dem Nachlass geschehen? Einige Problembeispiele:

Viele gute Gründe sprechen für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Oft sind keine nahen Angehörigen vorhanden, die sich nach dem Tod um alle erforderlichen Dinge kümmern können. Oder aber die Angehörigen sind nicht die Personen des Vertrauens, sind womöglich im Streit oder wohnen zu weit weg.

Das Amt des Testamentsvollstreckers ist schwierig und verantwortungsreich - er muss für sein Handeln haften. Laien sind mit dieser Aufgabe meist überfordert. Es ist deshalb zu überlegen, ob einem Verwandten diese - für ihn unter Umständen - unangenehme Aufgabe zugemutet werden soll. Hiervon abgesehen, entstehen schnell Meinungsverschiedenheiten unter den Erben, wenn einer der Miterben der Testamentsvollstrecker ist.

Es ist daher naheliegend und besser, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt objektiv und im Sinne des Erblassers wahrnimmt.
Seit 2001 sind wir als geprüfte Testamentsvollstrecker in Hamburg und Norddeutschland tätig und werden häufig von Gerichten und Notaren für diese Aufgabe ausgewählt. Doch auch zahlreiche Privatpersonen, die ein Testament verfassen, sprechen vorher mit uns und setzen uns in ihrem Testament als Testamentsvollstrecker ein.

Für die Bearbeitung der Fälle nehmen wir und unsere Mitarbeiter(innen) verschiedener Fachrichtungen uns die nötige Zeit für die Genauigkeit und das Fingerspitzengefühl, das für das sensible Thema Nachlass unerlässlich ist. Dabei steht uns unser vielfältiges Netzwerk, z.B. spezialisierte Juristen und steuerliche Berater, Sachverständige für Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck, werthaltiger Hausrat und Antiquitäten, sowie Räumungsfirmen, Objektbetreuer, Handwerker und Reinigungskräfte zur Seite.

Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihren Erbfall gern und beraten Sie, was zu tun ist.