Anschrift
Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR
Schloßmühlendamm 7
21073 Hamburg
Viele Erbscheinsanträge sind in der Vorbereitung unproblematisch. Doch falls gesetzliches Erbrecht dritter oder gar vierter Erbordnung anzuwenden ist oder Urkunden fehlen, insbesondere aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, aus Übersee oder wenn Kriegssterbefälle zu klären und zu belegen sind, ist besonderes genealogisches Fachwissen und es sind entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich, um derartige Schwierigkeiten sicher zu lösen. Benötigt werden ggf. auch verfahrensrechtliche Fachkenntnisse, fundierte Kenntnisse über Quellenlage und Archive sowie besondere Qualitäten bei der Durchführung von Nachforschungen, insbesondere in Internetdatenbanken. Über diese Fähigkeiten verfügen wir gemeinsam mit unseren besonders geschulten Mitarbeitern.
Haben Sie einen Mandanten, für den bei der Testamentsgestaltung die Anordnung einer Testamentsvollstreckung geboten ist? Dann ist es oft nicht die beste Wahl, einen Familienangehörigen oder den persönlichen Steuerberater des Mandanten, der womöglich über keine Erfahrung als Testamentsvollstrecker verfügt, einzusetzen.
Oft ist es die bessere Wahl, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt objektiv und im Sinne des Erblassers wahrnimmt.
Eine Testamentsvollstreckung kann auf viele Fragen die richtige Antwort sein. Sie gehört damit zu den wichtigsten Instrumenten der Nachlassregelung und hilft, ein Lebenswerk zu erhalten, eine Familie abzusichern und ganz persönliche Wünsche des Erblassers auch über das Ableben hinaus umzusetzen.
Eine Testamentsvollstreckung kostet zu Lebzeiten kein Geld und ist später allemal günstiger als eine fehlgeschlagene Nachfolgeregelung und ein jahrelanger Erbstreit. Es lohnt sich daher bei entsprechender Fallkonstellation in jeder Hinsicht, über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers nachzudenken.
Der Schlüssel zum Erfolg jeder Testamentsvollstreckung liegt in der Auswahl einer fachkundigen Vertrauensperson und der sachkundigen und vorausschauenden Testamentsgestaltung. Hier arbeitet die Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR, mit ihren Geschäftsführern Bernd und Malte Clasen in enger Kooperation mit Notariaten. Wir sind als Vater und Sohn Team eine gute Wahl auch für generationsübergreifende Vermögensverwaltung.
Eine Testamentsvollstreckung wird von uns so konfliktfrei wie möglich, so schnell wie nötig, so professionell, wie man es von erfahrenen Spezialisten erwarten kann und dadurch für alle Beteiligten zum Vorteil durchgeführt. Wir sind geübt auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und verfügen über über eine langjährige Erfahrung.
Viele Erbscheinsanträge sind in der Vorbereitung unproblematisch. Doch falls gesetzliches Erbrecht dritter oder gar vierter Erbordnung anzuwenden ist oder Urkunden fehlen, insbesondere aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten, aus Übersee oder wenn Kriegssterbefälle zu klären und zu belegen sind, ist besonderes genealogisches Fachwissen und es sind entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich, um derartige Schwierigkeiten sicher zu lösen. Benötigt werden ggf. auch verfahrensrechtliche Fachkenntnisse, fundierte Kenntnisse über Quellenlage und Archive sowie besondere Qualitäten bei der Durchführung von Nachforschungen, insbesondere in Internetdatenbanken. Über diese Fähigkeiten verfügen wir gemeinsam mit unseren besonders geschulten Mitarbeitern.
Haben Sie einen Mandanten, für den bei der Testamentsgestaltung die Anordnung einer Testamentsvollstreckung geboten ist? Dann ist es oft nicht die beste Wahl, einen Familienangehörigen oder den persönlichen Steuerberater des Mandanten, der womöglich über keine Erfahrung als Testamentsvollstrecker verfügt, einzusetzen.
Oft ist es die bessere Wahl, eine neutrale, unabhängige und fachlich qualifizierte Person mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen, die das Amt objektiv und im Sinne des Erblassers wahrnimmt.
Eine Testamentsvollstreckung kann auf viele Fragen die richtige Antwort sein. Sie gehört damit zu den wichtigsten Instrumenten der Nachlassregelung und hilft, ein Lebenswerk zu erhalten, eine Familie abzusichern und ganz persönliche Wünsche des Erblassers auch über das Ableben hinaus umzusetzen.
Eine Testamentsvollstreckung kostet zu Lebzeiten kein Geld und ist später allemal günstiger als eine fehlgeschlagene Nachfolgeregelung und ein jahrelanger Erbstreit. Es lohnt sich daher bei entsprechender Fallkonstellation in jeder Hinsicht, über die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers nachzudenken.
Der Schlüssel zum Erfolg jeder Testamentsvollstreckung liegt in der Auswahl einer fachkundigen Vertrauensperson und der sachkundigen und vorausschauenden Testamentsgestaltung. Hier arbeitet die Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR, mit ihren Geschäftsführern Bernd und Malte Clasen in enger Kooperation mit Notariaten. Wir sind als Vater und Sohn Team eine gute Wahl auch für generationsübergreifende Vermögensverwaltung.
Eine Testamentsvollstreckung wird von uns so konfliktfrei wie möglich, so schnell wie nötig, so professionell, wie man es von erfahrenen Spezialisten erwarten kann und dadurch für alle Beteiligten zum Vorteil durchgeführt. Wir sind geübt auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und verfügen über über eine langjährige Erfahrung.