Anschrift
Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR
Schloßmühlendamm 7
21073 Hamburg
Jedes Jahr werden in Deutschland Milliardenbeträge vererbt. Von einigen Erbschaften profitiert erfreulicherweise auch der gemeinnützige Sektor. Insbesondere, wenn vermögende Erblasser keine Nachkommen und keine engen Verbindungen zu Verwandten haben, ist es eine gute Idee, mit dem Vermögen nach dem Tod Gutes zu tun.
Doch wie begegnen gemeinnützige Institutionen diesen Erbschaften? Jede noch so gut gemeinte Erbschaft birgt ggf. auch Risiken, die möglicherweise besser abzuklären sind, bevor die Annahme einer Erbschaft erfolgt. Hat sich Ihre Institution hierzu strategisch richtig aufgestellt? Der regelmäßige Spender denkt möglicherweise darüber nach, in seiner Nachlassregelung ein Vermächtnis zugunsten Ihrer Institution auszusetzen - oder diese sogar als Erben, bzw. Miterben zu benennen. Oft bedarf es der Prüfung, ob der zugewandte Nachlass entsprechend werthaltig ist und keine ungünstigen Konstellationen beinhaltet. Hier ist meist Schnelligkeit gefragt, denn die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist nur kurz.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die gemeinnützige Institution, die erbt, kann sich zunächst natürlich freuen – doch zu Beginn warten zumeist ein erheblicher Regelungsbedarf und die Prüfung, ob die Annahme der Erbschaft positiv ist. Hierzu muss man über die erforderlichen Strukturen und Kompetenzen verfügen.
Zunächst ist der Nachlass zu konstituieren und es sind die Aktiva und Passiva des Nachlasses festzustellen und zu klären, ob womöglich Vermächtnisse und Auflagen den Nachlass beschweren.
Bei Beauftragung prüfen wir zunächst, wie ein Nachlass konstelliert und was zu regeln ist, um den Nachlass dem guten Zweck gemeinnütziger Institutionen zuzuführen. Danach werden alle erforderlichen Schritte überlegt, abgestimmt und durchgeführt, um ein optimales Ergebnis für die uns beauftragende gemeinnützige Institution zu erreichen.
Über die Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR können Nachlässe zügig und professionell abgewickelt werden. Zahlreiche Institutionen haben gute Erfahrungen mit uns gemacht. Dem Gedanken, dass das Vermögen Verstorbener Gutes tun kann, fühlen wir uns sehr verbunden. Daher spenden wir nach abgeschlossener Bearbeitung des Nachlassfalles einen Teil unseres Honorars gemeinnützigen Zwecken.
Jedes Jahr werden in Deutschland Milliardenbeträge vererbt. Von einigen Erbschaften profitiert erfreulicherweise auch der gemeinnützige Sektor. Insbesondere, wenn vermögende Erblasser keine Nachkommen und keine engen Verbindungen zu Verwandten haben, ist es eine gute Idee, mit dem Vermögen nach dem Tod Gutes zu tun.
Doch wie begegnen gemeinnützige Institutionen diesen Erbschaften? Jede noch so gut gemeinte Erbschaft birgt ggf. auch Risiken, die möglicherweise besser abzuklären sind, bevor die Annahme einer Erbschaft erfolgt. Hat sich Ihre Institution hierzu strategisch richtig aufgestellt? Der regelmäßige Spender denkt möglicherweise darüber nach, in seiner Nachlassregelung ein Vermächtnis zugunsten Ihrer Institution auszusetzen - oder diese sogar als Erben, bzw. Miterben zu benennen. Oft bedarf es der Prüfung, ob der zugewandte Nachlass entsprechend werthaltig ist und keine ungünstigen Konstellationen beinhaltet. Hier ist meist Schnelligkeit gefragt, denn die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist nur kurz.
Wie können wir Ihnen helfen?
Die gemeinnützige Institution, die erbt, kann sich zunächst natürlich freuen – doch zu Beginn warten zumeist ein erheblicher Regelungsbedarf und die Prüfung, ob die Annahme der Erbschaft positiv ist. Hierzu muss man über die erforderlichen Strukturen und Kompetenzen verfügen.
Zunächst ist der Nachlass zu konstituieren und es sind die Aktiva und Passiva des Nachlasses festzustellen und zu klären, ob womöglich Vermächtnisse und Auflagen den Nachlass beschweren.
Bei Beauftragung prüfen wir zunächst, wie ein Nachlass konstelliert und was zu regeln ist, um den Nachlass dem guten Zweck gemeinnütziger Institutionen zuzuführen. Danach werden alle erforderlichen Schritte überlegt, abgestimmt und durchgeführt, um ein optimales Ergebnis für die uns beauftragende gemeinnützige Institution zu erreichen.
Über die Clasen & Clasen Nachlassverwaltungs GbR können Nachlässe zügig und professionell abgewickelt werden. Zahlreiche Institutionen haben gute Erfahrungen mit uns gemacht. Dem Gedanken, dass das Vermögen Verstorbener Gutes tun kann, fühlen wir uns sehr verbunden. Daher spenden wir nach abgeschlossener Bearbeitung des Nachlassfalles einen Teil unseres Honorars gemeinnützigen Zwecken.